Habe gerade auf dem Dr. Web Magazin einen interessanten Artikel gelesen über die Einbindung des Facebook “Gefällt mir”-Plugin und dem deutschen Datenschutz bzw. der Hinweispflicht nach dem Telemediengesetz (TMG).

Daraufhin habe ich als gesetzestreuer Bürger auch gleich mein Impressum erweitert.
Mal ehrlich: liest das überhaupt jemand? Ich meine, außer um vielleicht an meine Adresse zu kommen?

Ich finde die Lösung und die Aufregung um das Facebook-Plugin ganz einfach: Wenn dich das Ding stört und du nicht deine Daten über diese Site an Facebook weitergeben willst, dann verlasse einfach sofort diese Site!

So einfach ist das! :-)

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2 Antworten to “Das Telemediengesetz “Gefällt mir””

  1. Conny sagt:

    Ich habs mir in die Datenschutzerklärung gepackt. :)

  2. stefan sagt:

    Wow! Du hast da aber eine recht umfangreiche Datenschutzerklärung zusammengetragen.
    Respekt!

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