Das Telemediengesetz “Gefällt mir”

Habe gerade auf dem Dr. Web Magazin einen interessanten Artikel gelesen über die Einbindung des Facebook „Gefällt mir“-Plugin und dem deutschen Datenschutz bzw. der Hinweispflicht nach dem Telemediengesetz (TMG).

Daraufhin habe ich als gesetzestreuer Bürger auch gleich mein Impressum erweitert.
Mal ehrlich: liest das überhaupt jemand? Ich meine, außer um vielleicht an meine Adresse zu kommen?

Ich finde die Lösung und die Aufregung um das Facebook-Plugin ganz einfach: Wenn dich das Ding stört und du nicht deine Daten über diese Site an Facebook weitergeben willst, dann verlasse einfach sofort diese Site!

So einfach ist das! 🙂

2 Kommentare zu „Das Telemediengesetz “Gefällt mir”“

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